Die Walser

Die Erforschung des alemannischen Volksstammes, die später als «Walser» bezeichnet wurden, hat in den letzten Jahrzehnten grosse Fortschritte gemacht. Was vor 400 Jahren als die «herkommen Lüth», Nachkommen keltischer Gallier bezeichnet wurde, ist inzwischen längst korrigiert und richtig-gestellt worden. Trotzdem liegt noch vieles im Dunkeln und bis heute sind sich die Geschichts-, Na-mensforscher, Historiker und Archäologen über die viel besagten und zum Teil mystischen Walser-Züge nicht immer einig.

Eingewandert aus dem süddeutschen Raum über das Berner Oberland, liessen sich Sippen der ale-mannischen Volksgruppe der «Sueben» (daraus entstand der Name Schwaben) gegen Ende des Frühmittelalters (8./9. Jh.) in den Gebieten des Oberwallis nieder und gründeten verschiedene Heim-stätten in den spärlich besiedelten Seitentälern des Goms und den südlich gelegenen Tälern des italienischen Piemonts, wo sie oft auf alteingesessene, romanische Bewohner trafen. Da die Talsoh-len meistens durch die heimische Bevölkerung bereits besiedelt war, wichen die Einwanderer auf die Höhenlagen aus. Eine Heirat unter den beiden Volksgruppen war lange Zeit verboten und somit un-möglich. Der Sozialverband der Neuankömmlinge stand an erster Stelle, und sie verstanden sich als Sippe oder als Familie. Dies wurde auch durch ihre Hauszeichen, familieneigene Markierungen, die sie an ihren Häusern, Ställen, Werkzeugen und Vieh anbrachten, nach aussen hin offenbart. Die ge-wählten oder zugewiesenen Siedlungsräume und die damit verbundenen klimatischen Verhältnisse, waren für die Existenz der eingewanderten Sippen von lebenswichtiger Bedeutung. Acker- und Feld-bau mit Getreideanpflanzung kam zufolge der Höhenlage von 1’300 bis 1’800 Meter nur in seltenen Fällen in Frage.

Grosse Bedeutung kam deshalb der Bewirtschaftung der Wiesen zu, der Beschaffung von grossen Heuvorräten, welche der Überwinterung entsprechender Viehbestände (Kühe, Schafe, Ziegen) dien-te. Aber auch die Viehhaltung war durch die kurze alpine Vegetationszeit eingeschränkt und nur mit grossem Aufwand und viel Müh’ zu betreiben. Die Geburtenrate in den Einwanderer-Familien war hoch und eine Kinderschar von zehn und mehr Sprösslingen war keine Seltenheit, eher die Regel. Von einem schulischen Unterricht war man damals noch weit entfernt und so mussten die Mädchen und Jungen seit frühstem Kindesalter mithelfen, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das Erblehen

Das Erblehen war eine vom Frühmittelalter bis ins 18. Jh. bestehende Rechtsform von hoher wirt-schaftlicher Bedeutung. Dabei überliessen Leihegeber – meist waren dies die Herren, die in der entsprechenden Region regierten und als Vasallen (Feudalherren, Adelige, Ritter) eines Königs oder einem Kloster dienten – einem Leihenehmer ein Grundstück zur Nutzung auf unbestimmte Zeit, ge-gen Zinsen oder andere Dienstleistungen, wie z.B. Einberufung bei kriegerischen Auseinanderset-zungen. Das Erblehen gewährte den Siedlern auch das Recht auf freie Heirat und vor allem auf freie Wohnsitznahme und spielte daher in der weiteren Entwicklung der Walser und ihren Wanderungen eine zentrale Rolle mit sozialer Bedeutung. Die stetig anwachsenden, eingeschränkten Lebensver-hältnisse veranlassten deshalb zahlreiche Leihenehmer, von ihrem Recht der Freizügigkeit Gebrauch zu machen, um anderswo bessere Lebensbedingungen zu finden. Die Situation im Oberwallis, wel-ches dem Bischof von Sitten unterstand, war zu jener Zeit sehr unbefriedigend. Fehden zwischen den Feudalherren, die innere politische Organisation, die Rechtsstellung der bäuerlichen Bevölke-rung und die Organisation von Recht und Gericht waren damals vermutlich mehr als ungenügend. Bereits im 13. Jahrhundert machte sich die Tendenz unter den Siedlern im Wallis und Nord-Italien bemerkbar, neue Lebensräume zu erschliessen. Während rund 300-400 Jahren waren die Einwan-derer aus dem Norden in den Seitentälern des Oberwallis und Goms sesshaft geworden, bevor ein Teil ihrer Nachfahren Ende des 13. Jh. weiterzog Richtung Oberitalien, Tessin und in das Gebiet des heutigen Kantons Graubünden.

Auszug aus dem Wallis

Die Kolonisten überstiegen die Passhöhen der gewaltigen Walliser Alpen und ihnen dürften dabei die damals herrschenden, wärmeren klimatischen Bedingungen entgegenkommend gewirkt haben. Sie siedelten sich gegen Ende des 13. Jh. im Aostatal und in Pomatt (auf Walserdeutsch: Pumatt) im Val Formazza an, welches sie über den 2’479 Meter hohen Griespass erreichten. Noch heute wird in den Walserdörfern des Val Formazza vorwiegend Deutsch gesprochen. Doch schon bald wurde der Raum in den Seitentälern des Aostatals und im Pumatt zu eng, so dass der Volksstamm über das Tessin (der wohl bekannteste Ort ist Bosco Gurin im hinteren Maggiatal, die einzige deutschsprachi-ge Gemeinde im Tessin) und den San Bernardino ins Hinterrheintal einwanderten und entsprechend als ‘Rheinwaldgruppe’ bezeichnet wird. Gleichzeitig dehnten die Einwanderer, die sich im Goms nie-dergelassen hatten, ihr Siedlungsgebiet nach Osten aus und wanderten schon im 12. Jh. über die Fur-ka ins Urserental (Uri), das dem Kloster Disentis gehörte. Nachkommen dieser ‘Vorderrheingruppe’ wurden durch die Klosterherren im Vorderrheintal in Tavetsch und Obersaxen angesiedelt. Im 14. Jh. wanderten ferner Walser aus dem Goms ins Berner Oberland zurück, wo sie die Talhintergründe des Lauterbrunnentales und die Gegend um das heutige Brienz als neue Heimat erhielten.

Auch die Feudalherren von Rätien hatten Kenntnisse von den Vorzügen dieser zähen und arbeitsa-mer Volksgruppe aus dem Wallis und Norditalien. Man war ja oftmals verwandt oder verschwägert mit den Machthabern aus den anderen Regionen und so sprach es sich herum – auch bei den Frei-herren von Vaz, die im Hochmittelalter eines der mächtigsten Adelsgeschlechter im Alpenraum und deren Cousins die Herren von Raron im Wallis waren. Urkundlich nachgewiesen sind sie von ca. 1135 bis 1338 und das Geschlecht ‘von Vaz’ entwickelte sich im Laufe der Zeit neben dem Bistum Chur zur bedeutendsten politischen Macht in Oberrätien.

Um 1289 siedelten die Freiherren von Vaz, allen voran Walter von Vaz, Kolonisten in Taffüs (Davos) an und gewährten ihnen in einem Lehensbrief umfassende Selbstverwaltungsrechte. Dadurch ent-wickelte sich die Landschaft Davos, die ursprünglich durch Romanen nur spärlich besiedelt war, zur grössten Bündner Walsersiedlung. Entsprechend wurden sie später als ‘Davoser-Gruppe’ bezeich-net. Sie stammten aus dem Mittelwallis und Oberitalien und gelangten über die südlichste Wander-route nach Rätien, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass zumindest ein Teil von ihnen auch aus der ‘Rheinwaldgruppe’ stammen könnte. Die einheimische Bündner Bevölkerung nannten die aus dem Wallis stammenden Einwanderer ‘Valiser’  oder ‘Valser’ und so entstand der Begriff ‘Wal-ser’, wie wir ihn heute kennen.

Die Verbreitung der Walser kann nicht als einheitliches Auswanderungsphänomen angesehen wer-den, da die Siedler ihre Heimat in kleinen Gruppen und zu verschiedenen Zeiten verliessen. Oftmals ging der Auswanderung in eines von den Feudalherren zur Besiedelung angebotenes Gebiet ein klei-ner Spähtrupp voraus, bevor sich die ganze Sippschaft auf die Wanderung machte. Die Walser ge-barden sich dabei nicht als Eroberer, sondern als diskrete Siedler und benutzten keine Gewalt um sich niederzulassen, auch wenn einige Konflikte mit der romanischen Bevölkerung anstanden. Die wichtigsten Walserkolonien in Graubünden konnten ihren Ammann frei wählen und die niedere Ge-richtsbarkeit selber ausüben. Diese lokale Autonomie existierte zu jener Zeit im Wallis noch nicht, war jedoch auch mit gewissen Pflichten verbunden, die bereits erwähnt wurden (Kriegsdienst, Zins-abgaben). Trotzdem war die Situation im Allgemeinen besser als im Wallis, und wenn sie ihre Abga-ben bezahlt hatten, konnten sie frei heiraten oder das Land nach Belieben wieder verlassen. Das ist der Kern der «Walserfreiheit», die nur einigen Kolonien in Graubünden gewährt wurde. Walsersied-lungen im Wallis und ausserhalb Rätien verfügten im Allgemeinen nicht über vergleichbare Rechte und dieser Status lockte immer mehr Familien und Sippen nach Graubünden.

Familie Andreas Just aus Guscha (Foto 1900)

Die ersten freien Walser, die nach Graubünden und den anliegenden Gebieten kamen, siedelten sich vorwiegend am Rande der bereits durch die Romanen besiedelten und benutzten landwirtschaftli-chen Zonen an. Das war das Gebiet nahe der klimatisch bedingten Waldgrenze, die auf der Alpen-nordseite zwischen 1’600 bis 1’800 m.ü.M. liegt. Ackerbau war auf dieser Höhe nicht oder höchstens in geschützten Lagen und auch nur sehr beschränkt möglich, was nicht zu einer vollen Selbstversor-gung reichte. Deshalb basierte das Leben der Walser auf Viehzucht und Graswirtschaft. Dazu benö-tigten sie jedoch grosse Flächen, da auf den Alpweiden die Vegetationszeit und der Graswuchs kurz ist. Ein Weidebetreib war nur nach der Schneeschmelze während gut fünf Monaten möglich. Die üb-rige Zeit musste das Vieh im Stall bleiben und mit Heu versorgt werden, das während des Sommers bereitgestellt wurde. Im Gegensatz zu den Tal-Lagen, wo jährlich mehrere Grasschnitte möglich sind, konnten die Walser auf den hochgelegenen Gebieten nur einen einzigen Schnitt, auf mageren Wiesen vielleicht nur alle zwei Jahre, anbringen. Wo das Vieh während der Vegetationszeit weidete, gab es im gleichen Jahr überhaupt kein Heu mehr. Deshalb benötigten die Walser für ihre Graswirt-schaft grosse Flächen, was auch ihre Einzelhof- und Weilersiedlung erklären dürfte.

Nur im abgeschirmten Engadin können Bäume noch bis auf 2’300 m gedeihen, aber dort hatten sich die Walser nie angesiedelt. Zur Zeit der Walser-Wanderungen wurde das Engadin und dessen Sei-tentälern von anderen Feudalherren, wie z.B. deren ‘von Planta’ kontrolliert, und die hatten offenbar kein Interesse an einer Besiedlung ihrer Täler durch freie Walser. Eine andere Erklärung, warum das Engadin vollständig frei von Walsersiedlungen blieb, ist die trockene und niederschlagsarme Lage des Tales.

Das Überlebens-Werkzeug

Was dem Acker-Bauer im Tal sein Pflug, war dem Walser seine Sense und wurde zum wichtigsten Gerät. Zwar gab es schon vor der Zeit der Walserwanderungen ein sensenähnliches Werkzeug, die-ses eignete sich jedoch nicht, um grosse Grasflächen zu schneiden ohne dass man sich bücken musste. Es ist deshalb eine interessante Feststellung, dass die Sense ihre heutige Form erst im 12./ 13. Jahrhundert erhielt, also zu jener Zeit, als sich die Walser aufmachten, um neue Siedlungsräume zu bewirtschaften. Dieses zeitliche Zusammenfallen dürfte wohl mehr als blosser Zufall sein, denn die Ausbreitung der Graswirtschaften in hohen Gebirgslagen wäre ohne die Bereitstellung eines dafür geeigneten, rationalen Werkzeugs undenkbar gewesen. Die Besiedlungsgeschichte Graubün-dens, des St. Galler Oberlandes und Vorarlbergs hätte wohl ohne die Sense eine andere Richtung eingeschlagen!

Die Besiedlung des Prättigaus

Anfangs des 14. Jahrhunderts wanderte eine Sippe vom Rheinwald ins Albulatal ein und sie erstell-ten ihre Hütten und Ställe oberhalb von Tiefencastel in Stürfis und Mutten. Im Laufe der Jahre zogen von dort Gruppen weiter Richtung Davos und danach via Klosters, der Schesaplana-Kette entlang über die Aschariner Alp im Gafiertal und besiedelten so Parnun, Aschüel, St. Antönien, Schuders, Stels, Furna, Valzeina und weitere Gebiete im Prättigau, wie zum Beispiel Stürvis oberhalb von See-wis. Stürvis, benannt nach der Siedlung im Albulatal, wurde erstmals 1333 erwähnt und ist damit die älteste, urkundlich bekannte deutschsprachige Siedlung im Prättigau. Zusammen mit Mutzen (dem heutigen Guscha), Bovel, Rofels und Vatscherinenberg bildete Stürfis die Walsergemeinde «Am Berg» innerhalb der Gemeinde Maienfeld. Auch hier war auf den Höhenlagen Acker- und Feldbau mit Getreide- und Gemüseanpflanzung nur in seltenen Fällen möglich, und so betrieben die Walser auch im Prättigau hauptsächlich Vieh- und Graswirtschaft, was sich auch in ihren kulinarischen Rezepten widerspiegelt, denn als bergbäuerliche Selbstversorger lebten sie vor allem von Milchprodukten und Fleisch.

Für die Walser gehörte es zum Alltag, sich mit den Launen der Natur auseinandersetzen zu müssen. Das Leben in den Berggebieten war hart und der Umgang mit der Natur prägte die Menschen und ihr Verhalten. Dass die Walser, die sich im Gebirge und den Hochtälern (Wildenen) eine neue Heimat schufen, den Naturgefahren besonders ausgesetzt waren, erklärt sich von selbst. Wollten sie ihren Lebensraum erhalten, so mussten sie die Gefahren akzeptieren. Mit der Besiedlung des Alpenraums beginnen die Geschichten über Lawinen. Solange man nichts Genaues über deren Entstehung wus-ste, glaubte man, sie würden von bösen Geistern oder als Strafe Gottes ausgelöst werden. Die Wal-ser des Spätmittelalters wussten jedoch bereits, wie Lawinen ausgelöst werden. Man beobachtete, dass kleinste Erschütterungen oder Geräusche, verursacht durch Peitschenhiebe, Rufe oder Glöck-chen genügten, die Schneemassen in Bewegung zu setzten. Auch wussten sie von der Wirkung ei-nes Bannwaldes, aber diesbezüglich steckten sie in einer Zwickmühle, denn das Anlegen von Wohn-siedlungen machte die Waldrodungen notwendig und wurden nicht entsprechende Massnahmen er-griffen, kam es zu Katastrophen mit vielen Opfern. Zahlreiche Siedlungen wie beispielsweise im St. Gallischen Calfeisental, wo die Walser bereits anfangs des 15. Jh. in tiefergelegene Tal-Gebiete wie Vättis oder Tschenner zogen, mussten daher wieder aufgegeben werden.

  Die (fast) vergessene Kultur

Die Walser-Kolonien bildeten in den romanischen Regionen keine Einheit und waren weitläufig ver-streut. So bewahrten gewisse Kolonien aufgrund der relativen Abschottung bis heute zahlreiche Ei-genschaften, während sich andere Walser schneller angepasst und mit der benachbarten Bevölke-rung vermischt hatten. Insbesondere im Berner Oberland und in Savoyen findet das ungeübte Auge kaum mehr Spuren der Walserbesiedlung von damals. Das letzte erkennbare Element einer frühen Walserkultur ist die mit der Oberwalliser Mundart verwandte Sprache.

Im 19. Jahrhundert hatten die Walser Graubündens jedes Bewusstsein für die Walserkultur verloren. Die Erinnerung an die Wanderschaften ihrer Vorfahren aus dem Wallis waren verblasst.

Im 20. Jahrhundert ist die Walsersprache aufgrund der Entwicklung des Verkehrs und des Touris-mus weiter stark rückläufig und wird von deutscher und italienischer Mundart abgelöst. Lediglich in den ursprünglich besiedelten Gebieten in gewissen Regionen Graubündens und des Vorarlbergs wird das ‘Walserische’ weiter gepflegt.

Im 21. Jahrhundert ist das Bewusstsein für die Walserkultur wieder gewachsen und es bestehen Be-strebungen, die alten Walsersiedlungen, wie z. B. Guscha oberhalb von Maienfeld oder Sankt Martin im Calfeisental und viele andere zu erhalten, die Kultur, Sprache und Traditionen wieder aufleben zu lassen und den Austausch unter den Nachkommen der Walser in der Gemeinschaft zu fördern.

Erste Erwähnung von Mutzen, dem heutigen Guscha, im Erblehensbrief vom 5. Februar 1366 um Güter bei Rofels ob Maienfeld, an Hans, Aenderlins Sohn von Mutzen (Guscha), erteilt durch Albrecht Straiff.

Erblehensbrief von 1366 mit der ersten Erwähnung von Mutzen (Guscha) Quelle: Staatsarchiv Chur

Original im Staatsarchiv Chur, Pergament, deutsch – Siegel von Rutschmann Kilchmatter eingehängt. Die Kilchmatter gehörten zu den regimentfähigen Familien der Stadt Zürich.

Vidimus, erstellt am 11. Februar 1447 durch Rutschmann Kilchmatter, Vogt zu Malans, im Auftrag von Werner v. Sigberg.

Wortgetreue Umschrift besorgt durch das Staatsarchiv Graubünden am 30. Oktober 1974

Ich Rutschmann Kilchmatter ze disen ziten vogt ze Malans von gnaden und empfelhens wegen des edeln wollgebornen herrn graf ulrich von Mätsch des Jungen, vogt ze Veltkirch, mins gnädigen herren, tun kund und vergih aller menglich mit urkund dis briefs das der from vest wernher von Sigberg in dem iar und uff den tag als datum dis briefs uswiset für mich usserthalb dem gericht komen ist und hatt in siner hand ain lehenbrief unversert und unvermasget uff permett geschriben der da uswiset wie albrecht Straiff sälig hansen Änderlis sun ab Mutzen und sinen erben ettwas güter by als umb Rovers gelegen ze erblehen umb ain iärlichen Zins gelihen und mit sinem aigen angehänkten insigel versigelt und geben an sant Agthen tag es iars do man zalt von der geburt cristi drizehenhundert sechtzig und sechs iar hat der hie von wort ze wort geschriben stat:

Allen den die disen brief ansehent oder hörent lesen künd ich Albrecht Straif und vergih offentlich mit disem brief dz ich gesundes libes und mutes mit guter vorbetrachtung lich und verlihen han recht und redlich hansen Änderlis sun ab Mutzen und allen sinen erben alle die güter bi als umb Rovers sint gelegen akker wissen bomgarten wingarten und all güter wie si sint genampt di mich von erbs wegen von Rankquils sälgen sint angevallen mit allen rechten, nützen und gewohnhaitten so darzu gehöret und an mich bracht und gevallen von erbs wegen sint ze ainem rechten erblehen wie man aigne güter ze erblehen lihen sol und mag mit worten und mit werken mit allen dingen und sachen das es wol kraft mag han und wie recht ist und auch also dz der obgenant hans ald sin erben wänn er enwär mit obgenanten Albrechten ald minen erben so ich nit wär iärlich ie an sant Martistag hievon ze rechtem zins richten und weren sol fünf pfund bilyen ald ander müntz dz sovil treffen mag und in churer bistum genäm ist Wenn auch obgenanter ich Albrecht ald min erben ob ich enwär des obgenanten zins iärlich uff sant Martistag ussläg und des tages nit gewertet wurdi gantzlich und gar so ist mit und minen erben ob ich enwär das obgeschribene gut alles zinsvellig worden und aigentlich an uns gevallen mit allen nutzen und darzugehörd ald iemer gehören mag on alle widerred Ich obenannter Albrecht Straif und min erben ob ich enwär sond auch den obgenanten hansen Änderlis und sin erben wenn er enwär schirmen nach den rechten ob inen ieman gewalt als unrecht täti oder welt tun an den vorgeschribnen gütern mit guten trüwen on all gevärd wozu si von des erblehen wegen recht händ und davon sond si uns auch geholfen sin mit schilten und mit spiessen unser güter vestinen und lüt behalten und helfen behaben ob uns ieman unrecht hieran täti oder welt tun wider die herren des statt ze Mayenvelt gen den wider die sint si uns nütz gebunden ze dienen Ich mergenanter Albrecht Straif ald min erben ob ich enwär hand auch erloubt und gunnet dem mergenanten hansen und sinen erben ob er enwär ire recht der obgenanten gütern ze besetzen ze versetzen ald ze verkouffent wem si wend unsern zins nutz und recht uns behalten und wir auch zinses und dienstes als sicher sint als an inen on alle gevärd Und des ze ainer offeni urkund aller der vorgeschribenen dingen und gedingen war und stät ze haben henk ich obenanter Albrecht Straif min aigen insigel ze ainer ganzer sicherhait an disen brief der geben ist do man von cristus geburt zalt drizehen hundert iar sechtzig iar danach im sechsten iar an sant Agthen tag und also batt mich der vorgenant wernher von Sigberg flisslich mit ernst darüber sin transumpt und ain vidimus under minem insigel ze geben ob die von Sigberg des obgeschribnen lehensbriefs iemer in künftigen ziten zu iren ehaftinen wurdent bedurffen und villichter dannzemal den obgeschribnen hopt lehensbrief mit möchtent gehaben, also dz er verändert verlorn oder verbrändt dz si doch sölichs nit müstens entgelten her umb so han ich den obgeschribnen lehensbrief in dis form trülich haissen stellen und setzen wan mich des obgenanten von Sigbergs gebett glimpflich billich erbrenklich und recht hat beducht und han also nach embsigem verhören dises mins transumptus und vidimus gegen den hopt lehenbrief der obgeschriben von wort ze wort stat und begriffen ist aigentlich funden und mit gantzen trüwn vermerkt das ainer stat als der ander und gantz concordirent und von anvang des lehensbriefs untz uff sin end glichsagent und ainen als wol ist ze globent als dem ander So han ich darzu noch ze merer zugnuss und warhait beruft die erbern Clausen Mader hansen Amman hainrichen Bruder hansen Scheken und Cuntzen Foschen alle sesshaft ze Malans dz si die brief auch gegeneinander sechent und hortent verlesen und des ze warem offem urkund und warer vester sicherhait aller dieser ding so han ich von ernstlicher bett wegen der von Sigberg disen widerbrief darüber geben versigelt mit minen aignen angehänkten insigel doch mir und minen erben on schaden Der geben ist am nächsten sambstag vor sant valentins tag In dem Jar do man zalt von der geburt cristi Tusent vierhundert viertzig und siben iar.